Übersetzerkammer in OstFrankreich

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Mehr über uns
La Chambre des Traducteurs de l'Est est devenue en 2016 la Chambre des Experts Traducteurs et Traducteurs Assermentés de France ( CETTAF) - consultez le site www.traducteursdefrance.fr
tél : 06.12.02.46.71 - email: contact@traducteursdefrance.fr

Die Chambre des Experts-Traducteurs et Traducteurs Jurés de l'Est ist im Vereinsregister der Meurthe-et-Moselle Präfektur unter der Aktennummer W543004172 eingetragen. Ihr Sitz befindet sich im Grossraum von Nancy:
35 Rue Haroun Tazieff - 54320 MAXÉVILLE
tél : 06.12.02.46.71 - email: contact@traducteursdefrance.fr

35 Rue Haroun Tazieff - 54320 MAXÉVILLE
tél : 06.12.02.46.71 - email: contact@traducteursdefrance.fr
contact@traducteursdefrance.fr +33 (0)6 12 02 46 71
E-mail :

Sie setzt sich aus drei Sektionen entsprechend den drei ostfranzösischen Berufungsgerichten zusammen: Nancy Südlothringen (Berufungsgericht Nancy) - Mosel (Berufungsgericht Metz) - Elsass (Berufungsgericht Colmar).

Sie wird von einem Komitee von zehn Mitgliedern verwaltet, die für vier Jahre von der Generalversammlung gewählt werden. Das heutige Komitee wurde im

Vorsitzender der Kammer Mme Loredana CORAVU
Mme Loredana CORAVU
Vizepräsidentin und Kassenführerin
Frau Mme Catherine SCHWARTZ
Generalsekretär
Frau Fouzia BELKHAYAT
Mitglied des Komitees
Frau Zita BOGNAR
Vizepräsidentin/Vorsitzende im Elsass
M. Ivan BOEV
Sekretärin im Elsass
Hr. Gocha Gogebashvili
Mitglied des Komitees
Frau Nataliya GANTER-TERENTYEVA
Vizepräsident/Vorsitzender in der Mosel
Herrn Stéphane MERANDAT
Sekretärin in der Mosel
Frau Tzvetanka ARNAOUDOVA-FERRARESE
Mitglied des Komitees
Frau Ljiljana DJURDJEVIC

Gegenstand des Vereins

Gegenstand des Vereins ist, zwischen seinen Mitgliedern gemeinsame Interessen und den Austausch von beruflichen Ideen zu wahren. Sein Ziel ist auch ausfindig zu machen, was zur Vereinheitlichung und Qualität ihrer Arbeiten beitragen kann.

Die vereidigten Dolmetscher und Übersetzer der Kammer sind gelegentliche Mitarbeiter der Justiz, die dank ihrer Kenntnisse von Fremdsprachen diese jedes Mal loyal und getreu einsetzen, wenn sie dazu aufgefordert werden und offizielle oder verwaltungsurkundliche Dokumente übersetzen.

Die Kammer wacht über die strikte Einhaltung der Regeln, zu welchen sich die vereidigten oder beglaubigten Übersetzer verpflichtet haben, damit die Personen, die eine Übersetzung benötigen, sich an qualifizierte, ihre Arbeiten exakt ausübende und beruflich gewissenhafte Übersetzer wenden können (sh. auch " Berufsethik des vereidigten Übersetzers-Dolmetschers").

Berufstethik des vereidigten Übersetzers-Dolmetschers

Im Jahre 1999 hat die Kammer eine Charta angenommen, die sieben Punkte beinhaltet und die in ihre Berufsordnung aufgenommen worden sind. Als Mitglied der Kammer verpflichtet sich der Übersetzer- Dolmetscher folgenden Regeln der Berufsethik zu folgen :

  1. Der Übersetzer ist allein verantwortlich für die Übersetzungen, die er unterschrieben und abgestempelt hat, auf keinen Fall darf er eine Übersetzung einem Dritten überlassen.
  2. Der Übersetzer verbietet sich, einer Übersetzung eine andere Auslegung zu geben, als die ihm im Originaltext als richtig erscheinende.
  3. Der Übersetzer ist gehalten, jeden Irrtum, Widerspruch, jede Unterlassung oder Streichung auf dem ursprünglichen Text anzuzeigen.
  4. Der Übersetzer ist zur Neutralität verpflichtet.
  5. Der Übersetzer ist zum Berufgeheimnis verpflichtet, er darf auf keinen Fall den Inhalt der ihm anvertrauten Texte preisgeben, auch nicht den Inhalt der Unterredungen, deren er im Rahmen seiner Funktion Zeuge hätte sein können.
  6. Der Übersetzer-Dolmetscher geht die Verpflichtung ein, sich gegenüber seinen Berufskollegen der Kammer loyal zu verhalten.
  7. Der Übersetzer - Dolmetscher ist verpflichtet, den Gerichtsbehörden Beistand zu leisten, den er nur aus einem wichtigen Anlaß verweigern kann.


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